„Reha vor Rente“, diesen Spruch hatte Hartmut schon öfter im Internet gelesen. Aber „Reha statt Rentenantrag“? Doch bei genauerer Betrachtung kann dieser Weg durchaus der richtige sein.
Angenommen, Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, so der offizielle Begriff zur Reha. Ähnlich wie bei der Erwerbsminderungsrente müssen Sie auch in diesem Fall Befundberichte Ihrer Ärzte zur Verfügung stellen. Die Rentenversicherung benötigt schließlich eine Entscheidungsgrundlage, ob es Sinn macht, Sie in die Reha zu schicken. Geht der Antrag durch, fahren Sie in der Regel für drei Wochen in eine stationäre Einrichtung. Dort wird man Sie hinreichend durchchecken und unterschiedliche Therapieansätze verfolgen, um Sie gesundheitlich zu unterstützen.
Auch die Reha führt zur EM-Rente
Ob das klappt oder nicht – am Ende der Reha steht auf jeden Fall ein amtsärztliches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung. Und wenn dieses zum dem Schluss kommt, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können – dann wird Ihr Reha-Antrag automatisch in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Rückwirkend.
Das Positive an diesem Weg: Sie verfügen nun über ein Gutachten der Rentenversicherung, dass eine Erwerbsminderungsrente empfiehlt. Sie mussten nicht zu einem 30-Minuten-Termin bei irgendeinem x-beliebigen Gutachter. Sie wurden über drei Wochen in einer Einrichtung von Experten untersucht. Wenn Sie jetzt auch noch die „versicherungsrechtlichen Voraussetzungen“ für eine EM-Rente erfüllen, steht Ihrem Ziel nichts mehr im Weg.
Doch was passiert, wenn die Ärzte in der Reha feststellen, dass Sie noch arbeiten können? Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie auch bei einem herkömmlichen Antrag zur Erwerbsminderungsrente nicht erfolgreich gewesen wären. Falls Sie über die Erwerbsminderungsrente nachdenken, können Sie mit dem vermeintlichen Umweg über die Reha nichts falsch machen.
Wie ist es Hartmut ergangen? Auch er beantragte nach dem Rat des Sozialverbands zunächst eine Reha. Nach drei Wochen war klar, dass es auf die Erwerbsminderungsrente hinauslaufen würde.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.
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