Welche Möglichkeiten bietet die Rente nach 45 Jahren noch? Wir stellen die häufigsten Fragen und Antworten zusammen.
Wichtige Fakten:
- Der Jahrgang 1952 ist der letzte, der noch mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nutzen konnte.
- Neben Rentenbeiträgen auf Ihr Erwerbseinkommen zählen bei der Wartezeit auch andere Beiträge eine Rolle – zum Beispiel Phasen, in denen Sie Krankengeld bezogen haben.
- Arbeitslosengeld gilt bei der Altersrente für langjährig Versicherte als rentenrechtliche Zeit – mit einer wichtigen Ausnahme: Die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart werden nicht gewertet.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte – darauf gehen wir ein:
- In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
- Welche Zeiten zählen bei den 45 Jahren mit?
- Welche Phasen werden bei der Rente nach 45 Jahren nicht gewertet?
- Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
- Wie und wann stelle ich den Antrag?
- Gibt es eine andere Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen?
- Kann ich direkt aus der Erwerbsminderung in die Rente nach 45 Jahren?
In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
Zu welchem Zeitpunkt Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten können, hängt einzig und allein von Ihrem Geburtsjahr ab. Bis zum Jahrgang ’52 erwartete die Versicherten ein Rentenstart mit 63 Jahren. Schon beim Geburtenjahrgang 1953 ging diese Rechnung nicht mehr auf. Hier lag der frühestmögliche Rentenbeginn bei 63 Jahren und zwei Monaten.
Mit jedem Jahr verschiebt sich diese Option nun um zwei Monate nach hinten – bis zum Jahrgang 1964. Ab hier kommt die Altersrente nach 45 Jahren erst mit 65 in Frage. Als Faustformel lässt sich festhalten: Wer 45 Jahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, kommt immer genau zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in eine vorgezogene Rente ohne Abzüge.